Bescheinigung in Steuersachen für das Unternehmen (juristische Person)
F05002297• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- ProstSchG
Formularangaben
Eingabe: Die Bescheinigung in Steuersachen liegt vor und wird beigefügt. \
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Hinweise:\
Die Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.\
Die Bescheinigung muss für die antragstellende Person und die Betriebsleitung oder die mit der Leitung einer Zweigniederlassung beauftragten Person vorliegen.\
Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein und ist im Original vorzulegen.\
Es gibt eine Ausnahme für Bayern.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden