Bescheinigung der Stadtkasse bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts für den gesetzlichen Vertreter oder für die gesetzliche Vertreterin (der juristischen Person)
F05002290• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- ProstSchG
Formularangaben
Bescheinigung der Stadtkasse bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts für den gesetzlichen Vertreter oder für die gesetzliche Vertreterin (der juristischen Person)
Eingabe: Eine Bescheinigung der Stadtkasse bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts liegt vor und wird beigefügt. Die Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem zuständigen kommunalen Steueramt bzw. Ihrer zuständigen Stadtkasse an Ihrem Wohnsitz. Die Bescheinigung ist für den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens zu erbringen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden