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Schuldnerverzeichnis (für jede:n Gesellschafter:in einer Personengesellschaft)

F05002248 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • ProstSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Schuldnerverzeichnis (für jeden Gesellschafter oder jede Gesellschafterin einer Personengesellschaft)

Hilfetext

Eingabe: Es liegt eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO gegen einen/eine Gesellschafter oder Gesellschafterin Ihres Unternehmens vor. Sie können über das [Vollstreckungsportal der Länder](https://www.vollstreckungsportal.de/) prüfen, ob gegen Sie eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis vorliegt.  Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis werden vorgenommen, wenn * der Schuldner oder die Schuldnerin seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist, * die Vollstreckung nach dem Inhalt der Vermögensauskunft offensichtlich nicht geeignet wäre, zu einer vollständigen Befriedigung des/der antragstellenden Gläubigers oder Gläubigerin zu führen, oder * der Schuldner oder die Schuldnerin dem Gerichtsvollzieher nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft die vollständige Befriedigung des/der antragstellenden Gläubigers oder Gläubigerin nachweist, * ein Eröffnungsantrag im Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen worden ist, * Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren versagt worden ist, * die bereits erteilte Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren widerrufen worden ist.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden