Aktenzeichen und zuständige Behörde
F05002025• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 11 GewO
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie das Aktenzeichen des/der Verfahren(s) sowie die zuständige Behörde an. Halten Sie ggf. Rücksprache mit Ihrer zuständigen Behörde.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden