Nachweis über Übertragung zur Trichinenprobenentnahme
F05002023• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Zur Beantragung von Wildursprungsscheinen und Wildmarken muss die Jägerin oder der Jäger nachweisen, dass eine Übertragung zur Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen vorliegt.
Handlungsgrundlage
- Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV § 4a
Formularangaben
Eingabe: Bitte laden Sie eine Kopie Ihres Nachweises der Übertragung zur Trichinenprobenentnahme hoch.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden