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Nachweis über Übertragung zur Trichinenprobenentnahme

F05002023 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Zur Beantragung von Wildursprungsscheinen und Wildmarken muss die Jägerin oder der Jäger nachweisen, dass eine Übertragung zur Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen vorliegt.

Handlungsgrundlage


  • Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV § 4a

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Kopie des Nachweises der Übertragung zur Trichinenprobenentnahme

Hilfetext

Eingabe: Bitte laden Sie eine Kopie Ihres Nachweises der Übertragung zur Trichinenprobenentnahme hoch.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden