Gültige Erlaubnis nach § 12 ProstSchG liegt bereits vor
F05001980• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- ProstSchG
Formularangaben
Es liegt bereits eine gültige Erlaubnis nach § 12 ProstSchG für den anzuzeigenden Gegenstand vor.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden