Es liegt bereits eine gültige Erlaubnis nach § 12 ProstSchG vor.
F05001976• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 12 ProstSchG
Formularangaben
Eine gültige Erlaubnis nach § 12 ProstSchG für den anzuzeigenden Gegenstand liegt bereits vor.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden