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Identifikation und Prüfung von Vertragspartner:innen

F05001842 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Identifikation und Prüfung von Vertragspartner:innen

Hilfetext

Eingabe: Wie identifizieren Sie Ihre Vertragspartner:innen und wie prüfen Sie gegebenenfalls, ob die für Ihre Vertragspartner:innen auftretenden Personen dazu berechtigt sind? Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG gehört zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten die Identifizierung des Vertragspartners oder der Vertragspartnerin und gegebenenfalls der für ihn/sie auftretenden Person nach Maßgabe des § 11 Abs. 4 GwG und des § 12 Abs. 1 u. 2 GwG sowie die Prüfung, ob die für den/die Vertragspartner:in auftretende Person hierzu berechtigt ist.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden