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Hinweis Befreiung Bestellung Geldwäschebeauftragte:r

F05001835 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


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Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis zur Befreiung

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Die Aufsichtsbehörde kann eine:n Verpflichtete:n von der Pflicht, eine:n Geldwäschebeauftragte:n zu bestellen, befreien, wenn sichergestellt ist, dass die Gefahr von Informationsverlusten und -defiziten aufgrund arbeitsteiliger Unternehmensstruktur nicht besteht und nach risikobasierter Bewertung anderweitige Vorkehrungen getroffen werden, um Geschäftsbeziehungen und Transaktionen zu verhindern, die mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängen. Nachfolgend werden Sie um einige Angaben gebeten, durch die sichergestellt werden soll, dass Ihnen konkrete mögliche Risiken bekannt und bewusst sind.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden