Hinweis Gesetzliche:r Vertreter:in der juristischen Person
F05001729• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- EG Nr. 589/2008
Formularangaben
Angaben der Antragstellerin - Gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin der juristische Person
Bei einer juristischen Person ist die Antragstellerin die juristische Person, für welche die Erlaubnis beantragt wird. In diesem Fall muss die Erlaubnis jedoch durch den gesetzlichen Vertreter oder durch die gesetzliche Vertreterin der juristischen Person beantragt und somit die persönlichen Informationen hinterlegt werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden