Bestätigung qualifizierte/r Tragwerksplaner/in über die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist (§ 62 Absatz 3 Satz 3 BauO NRW 2018)
F05001640• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
Formularangaben
Bestätigung qualifizierte/r Tragwerksplaner/in über die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist (§ 62 Absatz 3 Satz 3 BauO NRW 2018)
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
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