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Dienstliches Telefon

F05001241 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 22ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Kinderbildungsgesetz – KiBiz

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Dienstliches Telefon

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie bitte, falls vorhanden, die dienstliche Telefonnummer an. Geben Sie bitte bei Telefonnummern innerhalb Deutschlands zuerst die Ortsvorwahl/Mobilnetzvorwahl in Klammern, gefolgt von der Rufnummer an, z.B. (0211) 12345678. Geben Sie bitte bei Telefonnummern außerhalb von Deutschland zuerst den Internationalen Ländercode mit vorgestelltem Plus, gefolgt von der Ortsvorwahl/Mobilnetzvorwahl ohne der führenden Null, gefolgt von der Rufnummer an, z.B. +49 211 123456789.
Ausgabe: Angabe der dienstlichen Telefonnummer .

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden