Festsetzung des Elterngeldbetrags
F05000980• Version 1.0•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- Bei der Festsetzung des Elternbeitrags muss geprüft werden, ob Ermäßigungsgründe vorliegen. Folgende Personen können befreit werden: 1.) Anspruchsberechtigte im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) 2.) Beziehende von Leistungen nach SGB 3.) Beziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII 4.) Beziehende von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII 5.) Beziehende von Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes 6.) Beziehende des Kinderzuschlags gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes 7.) Beziehende von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie zu angemessenen Festsetzung des KiTa-Beitrags an, ob Sie bereits Förderungsleistungen beziehen.
Ausgabe: Werden bereits Förderungsleistungen bezogen
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Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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