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Festsetzung des Elterngeldbetrags

F05000980 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Bei der Festsetzung des Elternbeitrags muss geprüft werden, ob Ermäßigungsgründe vorliegen. Folgende Personen können befreit werden: 1.) Anspruchsberechtigte im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) 2.) Beziehende von Leistungen nach SGB 3.) Beziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII 4.) Beziehende von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII 5.) Beziehende von Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes 6.) Beziehende des Kinderzuschlags gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes 7.) Beziehende von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zur antragstellenden Person

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie zu angemessenen Festsetzung des KiTa-Beitrags an, ob Sie bereits Förderungsleistungen beziehen.
Ausgabe: Werden bereits Förderungsleistungen bezogen

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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