Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Bestätigung zur Abgabe der Trichinenprobe

F05000853 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Für die weitere behördliche Trichinenuntersuchung wird eine ausreichend große Menge des Muskelgewebes benötigt, welche unverzüglich der zuständigen Behörde übergeben werden muss.

Handlungsgrundlage


  • Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bestätigung zur Abgabe der Trichinenprobe

Hilfetext

Eingabe: Ich bestätige die unverzügliche Abgabe des Muskelgewebes in ausreichend großer Menge beim zuständigen Veterinäramt.
Ausgabe: Bestätigung zur Abgabe der Trichinenprobe

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Für die weitere behördliche Trichinenuntersuchung wird eine ausreichend große Probe benötigt.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden