Bestätigung zur Abgabe der Trichinenprobe
F05000853• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Für die weitere behördliche Trichinenuntersuchung wird eine ausreichend große Menge des Muskelgewebes benötigt, welche unverzüglich der zuständigen Behörde übergeben werden muss.
Handlungsgrundlage
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission
Formularangaben
Eingabe: Ich bestätige die unverzügliche Abgabe des Muskelgewebes in ausreichend großer Menge beim zuständigen Veterinäramt.
Ausgabe: Bestätigung zur Abgabe der Trichinenprobe
Ausgabe: Bestätigung zur Abgabe der Trichinenprobe
Technische Beschreibung
Für die weitere behördliche Trichinenuntersuchung wird eine ausreichend große Probe benötigt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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