Jagdrevier
F05000838• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Für die Untersuchung von Trichinenproben müssen Wildmarken und Wildursprungsscheine beantragt werden. Aufgrund der Nachverfolgbarkeit werden Angaben zu den Örtlichkeiten benötigt. Die Angabe des Jagdreviers wird zudem bei der Anmeldung zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen notwendig.
Handlungsgrundlage
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission
Formularangaben
Technische Beschreibung
Für die Untersuchung von Trichinenproben müssen Wildmarken und Wildursprungsscheine beantragt werden. Aufgrund der Nachverfolgbarkeit werden Angaben zu den Örtlichkeiten benötigt. Die Angabe des Jagdreviers wird zudem bei der Anmeldung zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen notwendig.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Einarbeitung der Änderungen aus EfA-Projekt