Weiterer Grund für die Abmeldung eines Hundes
F05000830• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Es bestehen Anzeige- und Mitteilungspflichten bei gefährlichen Hunden. Für die Abmeldung eines Hundes muss der Grund für die Abmeldung angegeben werden.
Handlungsgrundlage
- Landeshundgesetz NRW vom 18.12.2002 (LHundG NRW); Verwaltungsvorschriften zum Landeshundgesetz (VV LHundG NRW); Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW).
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie bitte den Grund für die Abmeldung Ihres Hundes an, falls keiner der oben genannten Gründe auf Sie zutrifft.
Ausgabe: Grund für die Abmeldung des Hundes, falls keiner der oben genannten Gründe zutrifft.
Ausgabe: Grund für die Abmeldung des Hundes, falls keiner der oben genannten Gründe zutrifft.
Technische Beschreibung
Es bestehen Anzeige- und Mitteilungspflichten bei gefährlichen Hunden. Für die Abmeldung eines Hundes muss der Grund für die Abmeldung angegeben werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden