Abweichender Haltungsort
F05000795• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Wird der Hund nicht unter der Anschrift der Halterin oder des Halters gehalten, wird die abweichende Anschrift benötigt.
Handlungsgrundlage
- Rechtsgrundlage sind die Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze der Länder, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Ob und wie Städte und Gemeinden eine Hundesteuer erheben, ist bei den entsprechenden Verwaltungen oder ggf. bei den jeweiligen Landesfinanzbehörden zu erfragen. (Bundesfinanzministerium) Für gefährliche Hunde besteht zusätzlich die Rechtsgrundlage: Landeshundgesetz NRW vom 18.12.2002 (LHundG NRW); Verwaltungsvorschriften zum Landeshundgesetz (VV LHundG NRW); Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW).
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie an, ob der Hund an der Anschrift der Halterin oder des Halters gehalten wird. Ansonsten ist die abweichende Anschrift anzugeben.
Ausgabe: Abweichende Anschrift des Hundes
Ausgabe: Abweichende Anschrift des Hundes
Technische Beschreibung
Wird der Hund nicht unter der Anschrift der Halterin oder des Halters gehalten, wird die abweichende Anschrift benötigt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden