Nachweis für Abmeldung eines Hundes
F05000773• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Es bestehen Anzeige- und Mitteilungspflichten bei gefährlichen Hunden. Für die Abmeldung eines Hundes wird ein Nachweis für den Grund der Abmeldung benötigt.
Handlungsgrundlage
- § 8 (LHundG NRW vom 18.12.2002) Anzeige- und Mitteilungspflichten bei Haltung, Erwerb oder Abgabe eines gefährlichen Hundes.
Formularangaben
Eingabe: Laden Sie bitte je nach Grund für die Abmeldung den benötigten Nachweis hoch.
Bei Tod des Hundes: Kopie der Tötungsbescheinigung des Tierarztes oder der Bescheinigung der Tierkörperbeseitigungsanlage.
Bei Verkauf oder Abgabe: Empfangsquittung des Tierheimes oder Verkaufsbescheinigung.
Ausgabe: Nachweis für den Grund der Abmeldung. Bei Tod des Hundes: Kopie der Tötungsbescheinigung des Tierarztes oder der Bescheinigung der Tierkörperbeseitigungsanlage. Bei Verkauf oder Abgabe: Empfangsquittung des Tierheimes oder Verkaufsbescheinigung.
Ausgabe: Nachweis für den Grund der Abmeldung. Bei Tod des Hundes: Kopie der Tötungsbescheinigung des Tierarztes oder der Bescheinigung der Tierkörperbeseitigungsanlage. Bei Verkauf oder Abgabe: Empfangsquittung des Tierheimes oder Verkaufsbescheinigung.
Technische Beschreibung
Es bestehen Anzeige- und Mitteilungspflichten bei gefährlichen Hunden. Für die Abmeldung eines Hundes wird ein Nachweis für den Grund der Abmeldung benötigt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden