Sterbe- oder Abgabedatum
F05000767• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Es bestehen Anzeige- und Mitteilungspflichten bei gefährlichen Hunden. Falls der Hund abgegeben wurde oder verstorben ist, muss das jeweilige Sterbe- bzw. Abgabedatum genannt werden.
Handlungsgrundlage
- Landeshundgesetz NRW vom 18.12.2002 (LHundG NRW); Verwaltungsvorschriften zum Landeshundgesetz (VV LHundG NRW); Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW).
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie bitte das Sterbedatum oder das Abgabedatum an. Nur bei Wegzug können Sie dieses Feld freilassen.
Ausgabe: Sterbe- oder Abgabedatum
Ausgabe: Sterbe- oder Abgabedatum
Technische Beschreibung
Es bestehen Anzeige- und Mitteilungspflichten bei gefährlichen Hunden. Falls der Hund abgegeben wurde oder verstorben ist, muss das jeweilige Sterbe- bzw. Abgabedatum genannt werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
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