Nachweis Unterbringung des Hundes
F05000761• Version 1.0•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Für die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 4 Abs. 1 Satz 1 LHundG NRW werden Angaben und Unterlagen benötigt, aus denen hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen, um eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung sicherzustellen (z.B. Grundrissskizze, Lageplan, Foto).
Handlungsgrundlage
- Landeshundgesetz NRW vom 18.12.2002 (LHundG NRW); Verwaltungsvorschriften zum Landeshundgesetz (VV LHundG NRW); Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW).
Formularangaben
Eingabe: Laden Sie bitte einen Nachweis hoch, aus dem hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen, um eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung sicherzustellen (z.B. Grundrissskizze, Lageplan, Foto).
Ausgabe: Nachweis, aus dem hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen, um eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung sicherzustellen (z.B. Grundrissskizze, Lageplan, Foto).
Ausgabe: Nachweis, aus dem hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen, um eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung sicherzustellen (z.B. Grundrissskizze, Lageplan, Foto).
Technische Beschreibung
Für die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 4 Abs. 1 Satz 1 LHundG NRW werden Angaben und Unterlagen benötigt, aus denen hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen, um eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung sicherzustellen (z.B. Grundrissskizze, Lageplan, Foto).
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
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