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Nachweis Unterbringung des Hundes

F05000761 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Für die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 4 Abs. 1 Satz 1 LHundG NRW werden Angaben und Unterlagen benötigt, aus denen hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen, um eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung sicherzustellen (z.B. Grundrissskizze, Lageplan, Foto).

Handlungsgrundlage


  • Landeshundgesetz NRW vom 18.12.2002 (LHundG NRW); Verwaltungsvorschriften zum Landeshundgesetz (VV LHundG NRW); Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW).

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis der Unterbringung des Hundes

Hilfetext

Eingabe: Laden Sie bitte einen Nachweis hoch, aus dem hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen, um eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung sicherzustellen (z.B. Grundrissskizze, Lageplan, Foto).
Ausgabe: Nachweis, aus dem hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen, um eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung sicherzustellen (z.B. Grundrissskizze, Lageplan, Foto).

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Für die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 4 Abs. 1 Satz 1 LHundG NRW werden Angaben und Unterlagen benötigt, aus denen hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen, um eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung sicherzustellen (z.B. Grundrissskizze, Lageplan, Foto).

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden