Weiterleitung der Daten
F05000728• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Die Angaben und Daten werden gemäß § 8 Abs. 4 LHundG NRW ("Die für die Erhebung der Hundesteuer zuständige Stelle der Gemeinde kann der zuständigen Behörde gemäß § 13 die für den Vollzug dieses Gesetzes erforderlichen Namen und Anschriften der Halterinnen und Halter von Hunden übermitteln.") in Verbindung mit § 30 Abs. 4 Nr. 3 Abgabenordnung zwecks Vollzug des LHundG an die örtliche Ordnungsbehörde weiterleiten und dort verarbeiten.
Formularangaben
Eingabe: Weiterleitung der Daten an die örtliche Ordnungsbehörde
Ausgabe: Einwilligungserklärung für die Weiterleitung der Daten
Ausgabe: Einwilligungserklärung für die Weiterleitung der Daten
Eingabe: Bitte stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben und Daten gemäß § 8 Abs. 4 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) in Verbindung mit § 30 Abs. 4 Nr. 3 Abgabenordnung zwecks Vollzug des LHundG an die örtliche Ordnungsbehörde weitergeleitet und dort verarbeitet werden.
Ausgabe: Einwilligungserklärung für die Weiterleitung der Daten
Ausgabe: Einwilligungserklärung für die Weiterleitung der Daten
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden