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Weiterleitung der Daten

F05000728 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Die Angaben und Daten werden gemäß § 8 Abs. 4 LHundG NRW ("Die für die Erhebung der Hundesteuer zuständige Stelle der Gemeinde kann der zuständigen Behörde gemäß § 13 die für den Vollzug dieses Gesetzes erforderlichen Namen und Anschriften der Halterinnen und Halter von Hunden übermitteln.") in Verbindung mit § 30 Abs. 4 Nr. 3 Abgabenordnung zwecks Vollzug des LHundG an die örtliche Ordnungsbehörde weiterleiten und dort verarbeiten.

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Weiterleitung der Daten an die örtliche Ordnungsbehörde
Ausgabe: Einwilligungserklärung für die Weiterleitung der Daten

Hilfetext

Eingabe: Bitte stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben und Daten gemäß § 8 Abs. 4 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) in Verbindung mit § 30 Abs. 4 Nr. 3 Abgabenordnung zwecks Vollzug des LHundG an die örtliche Ordnungsbehörde weitergeleitet und dort verarbeitet werden.
Ausgabe: Einwilligungserklärung für die Weiterleitung der Daten

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden