Erklärung der Antragsteller [Ass. Rep.]
F05000325• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Hiermit erklären die Antragstellenden, dass mit der Behandlung noch nicht begonnen wurde. (Als Maßnahmebeginn gilt der Abschluss des Behandlungsvertrages oder die Abgabe einer Patientenerklärung zwischen Arzt und Patienten für den jeweiligen Behandlungsversuch sowie das Einlösen von Rezepten). Die Erstellung des Behandlungsplans sowie die Kostenübernahmeerklärung der GKV, der Beihilfe oder der PKV gelten dabei nicht als Maßnahmebeginn. Uns ist bekannt, dass mit der Behandlung erst begonnen werden darf, wenn uns der Bewilligungsbescheid vorliegt.
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Hiermit erklären die Antragstellenden, dass mit der Behandlung noch nicht
begonnen wurde. (Als Maßnahmebeginn gilt der Abschluss des Behandlungsvertrages oder die Abgabe einer Patientenerklärung zwischen Arzt und Patienten für den jeweiligen Behandlungsversuch sowie das Einlösen von Rezepten). Die Erstellung des Behandlungsplans sowie die Kostenübernahmeerklärung der GKV, der Beihilfe oder der PKV gelten dabei nicht als Maßnahmebeginn. Uns ist bekannt, dass mit der Behandlung erst begonnen werden darf, wenn uns der Bewilligungsbescheid vorliegt.
Technische Beschreibung
Hiermit erklären die Antragstellenden, dass mit der Behandlung noch nicht begonnen wurde. (Als Maßnahmebeginn gilt der Abschluss des Behandlungsvertrages oder die Abgabe einer Patientenerklärung zwischen Arzt und Patienten für den jeweiligen Behandlungsversuch sowie das Einlösen von Rezepten). Die Erstellung des Behandlungsplans sowie die Kostenübernahmeerklärung der GKV, der Beihilfe oder der PKV gelten dabei nicht als Maßnahmebeginn. Uns ist bekannt, dass mit der Behandlung erst begonnen werden darf, wenn uns der Bewilligungsbescheid vorliegt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
kleinere methodische Anpassungen