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Zu Versteuerndes Jahrseinkommen

F05000297 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Bei dem individuellen Zugang ist vom Bildungsscheckinteressenten ge- genüber der Beratungsstelle darzulegen und subventionserheblich zu er- klären, dass das zu versteuerndes Jahreseinkommen mehr als 20 000 Euro (40 000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) und nicht mehr als 40 000 Euro bei Einzelveranlagung (80 000 Euro bei gemeinsamer Ver- anlagung) betrug. 30 Der Nachweis kann durch den Bildungsscheckinteressierten gegenüber der Beratungsstelle erbracht werden durch den Einkommenssteuerbescheid oder eine Erklärung einer Steuerberaterin / eines Steuerberaters, einer Fachanwältin / eines Fachanwaltes für Steuerrecht oder eines Lohn-steuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht. Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein

Handlungsgrundlage


nicht vorhanden

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Bitte geben Sie Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen ein.
Ausgabe: Zu versteuerndes Jahreseinkommen

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_currency

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden