Zu Versteuerndes Jahrseinkommen
F05000297• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Bei dem individuellen Zugang ist vom Bildungsscheckinteressenten ge- genüber der Beratungsstelle darzulegen und subventionserheblich zu er- klären, dass das zu versteuerndes Jahreseinkommen mehr als 20 000 Euro (40 000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) und nicht mehr als 40 000 Euro bei Einzelveranlagung (80 000 Euro bei gemeinsamer Ver- anlagung) betrug. 30 Der Nachweis kann durch den Bildungsscheckinteressierten gegenüber der Beratungsstelle erbracht werden durch den Einkommenssteuerbescheid oder eine Erklärung einer Steuerberaterin / eines Steuerberaters, einer Fachanwältin / eines Fachanwaltes für Steuerrecht oder eines Lohn-steuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht. Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen ein.
Ausgabe: Zu versteuerndes Jahreseinkommen
Ausgabe: Zu versteuerndes Jahreseinkommen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden