Hinweistext für Weiterbildungsanbieter
F05000016• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Beinhaltet einen Hinweistext für Weiterbildungsanbieter
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Wichtiger Hinweis für Weiterbildungsanbieter: Mit der Annahme des Bildungsschecks erklären Sie sich bereit, am
Bildungsscheckverfahren entsprechend den "Informationen für Weiterbildungsanbieter zur Entgegennahme von
Bildungsschecks" teilzunehmen. Diese Informationen können Sie unter www.mags.nrw/esf-antrag (unter 3.2
"Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren") einsehen. Die bei Ihnen eingereichten
Bildungsschecks müssen spätestens nach zwei Jahren ab dem Ausstellungsdatum bei der zuständigen
Bezirksregierung zur Abrechnung eingereicht werden, sonst verlieren sie ihre Gültigkeit.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden