Leistungsauswahl weitere Bereiche (begleitende Hilfe)
F03015314• Version 0.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 185 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX); §§ 17-29 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Formularangaben
Eingabe: Welche Leistungen beantragen Sie / die betroffene Person?
Leistungen an Integrationsfachdienste werden in §§ 27a-28 SchwbAV und Leistungen an Träger von Inklusionsbetrieben in §§ 17 Abs. 1 Nr. 3, 28a SchwbAV geregelt. Darüber hinaus können Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben gemäß §§ 17 Abs. 1 Nr. 3, 29 SchwbAV zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen erbracht werden.
Gemäß § 17 Abs. 1 SchwbAV können solche Leistungen unter besonderen Umständen an Träger sonstiger Maßnahmen erbracht werden, die dazu dienen und geeignet sind, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (Aufnahme, Ausübung oder Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern.
Darüber hinaus sind gemäß §185 Abs. 3 Nr. 5 und 6 Leistungen zur beruflichen Orientierung sowie die Übernahme eines Teils der Aufwendungen für ein Budget für Arbeit oder eines Teils der Aufwendungen für ein Budget für Ausbildung möglich.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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