Name der behandelnden / bestätigenden Stelle
F03013599• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 99 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie hier den Namen der diagnostizierende Stelle an (z.B. Name der medizinische Einrichtung).
Ausgabe: Hier wird der Namen der diagnostizierende Stelle angegeben.
Ausgabe: Hier wird der Namen der diagnostizierende Stelle angegeben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden