Diagnostizierende Stelle
F03013598• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Art der diagnostizierende Stelle: Hausarzt / Hausärztin; Krankenhaus / Klinik; Rehabilitationsmaßnahme; Facharzt / Fachärztin; Sonstige Stelle
Handlungsgrundlage
- § 99 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)
Formularangaben
Eingabe: Wählen Sie die zutreffende behandelnden Stelle aus, welche für die Erstellung der medizinischen Unterlagen zuständig ist.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden