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Art des Vermögens

F03012996 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 90 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Geben Sie das Vermögen an.
Ausgabe: In diesem Feld wird erfragt, welche Art des Vermögens die antragstellende Person besitzt.

Hilfetext

Eingabe: Zum Vermögen gehören zum Beispiel Bargeld, Autos, Guthaben auf Kontos, Schmuckstücke, Gemälde, Antiquitäten, Eigentumswohnungen oder ein Haus.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


10.08.2022