Art des Vermögens
F03012996• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 90 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie das Vermögen an.
Ausgabe: In diesem Feld wird erfragt, welche Art des Vermögens die antragstellende Person besitzt.
Ausgabe: In diesem Feld wird erfragt, welche Art des Vermögens die antragstellende Person besitzt.
Eingabe: Zum Vermögen gehören zum Beispiel Bargeld, Autos, Guthaben auf Kontos, Schmuckstücke, Gemälde, Antiquitäten, Eigentumswohnungen oder ein Haus.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
10.08.2022