Nachweis gleichartige Leistungen (Blindenhilfe)
F03012973• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie den Nachweis zum Bezug von gleichartigen Leistungen aus anderen Rechtsvorschriften bei.
Ausgabe: In diesem Feld wird der Nachweis zum Bezug von Leistungen aus anderen Rechtsvorschriften abgefragt.
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
10.08.2022