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Nachweis gleichartige Leistungen (Blindenhilfe)

F03012973 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Fügen Sie den Nachweis zum Bezug von gleichartigen Leistungen aus anderen Rechtsvorschriften bei.
Ausgabe: In diesem Feld wird der Nachweis zum Bezug von Leistungen aus anderen Rechtsvorschriften abgefragt.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


10.08.2022