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Angaben gleichartige Leistungen (Blindenhilfe)

F03012972 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Beziehen Sie/bezieht die betroffene Person gleichartige Leistungen aus anderen Rechtsvorschriften?
Ausgabe: In diesem Feld wird abgefragt, ob die betroffene Person Leistungen aus anderen Rechtsvorschriften bezieht.

Hilfetext

Eingabe: Zu den gleichartigen Leistungen gehört u.a. das Landesblindengeld.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


10.08.2022