Angaben gleichartige Leistungen (Blindenhilfe)
F03012972• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch
Formularangaben
Eingabe: Beziehen Sie/bezieht die betroffene Person gleichartige Leistungen aus anderen Rechtsvorschriften?
Ausgabe: In diesem Feld wird abgefragt, ob die betroffene Person Leistungen aus anderen Rechtsvorschriften bezieht.
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
10.08.2022