Kosten stationäre Einrichtung (Blindengeld)
F03012963• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Formularangaben
Eingabe: Werden die Kosten des stationären Aufenthalts ganz oder teilweise aus Mitteln öffentlich-rechtlicher Leistungsträger getragen?
Ausgabe: In diesem Feld wird ermittelt, ob die Kosten des stationären Aufenthalts ganz oder teilweise aus Mitteln öffentlich-rechtlicher Leistungsträger getragen werden.
Ausgabe: In diesem Feld wird ermittelt, ob die Kosten des stationären Aufenthalts ganz oder teilweise aus Mitteln öffentlich-rechtlicher Leistungsträger getragen werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
10.08.2022