Name des Trägers der Leistung zum notwendigen Lebensunterhalt (Eingliederungshilfe)
F03012731• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 117 (4) des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie an, bei welchem Träger die Leistung zum notwendigen Lebensunterhalt beantragt wurde bzw. von wem der Antrag beschieden wurde.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden