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Abfrage Freigabe der Informationsweitergabe und Einbeziehung des Trägers der Leistung (Eingliederungshilfe)

F03012728 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 117 (4) des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Darf der zuständige Träger der Leistung durch den Träger der Eingliederungshilfe über den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe informiert und in das Gesamtplanverfahren einbezogen werden, sofern dies für die Feststellung der Leistungen der Eingliederungshilfe erforderlich ist?
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Information darüber, ob der zuständige Träger der Leistung durch den Träger der Eingliederungshilfe über den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe informiert und in das Gesamtplanverfahren einbezogen werden darf, sofern dies für die Feststellung der Leistungen der Eingliederungshilfe erforderlich ist.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden