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Abfrage Freigabe der Informationsweitergabe und Einbeziehung der Jugendhilfe (Eingliederungshilfe)

F03012721 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §117 (6) des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX);§1896 (1) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Darf der zuständige Träger der Jugendhilfe über den Antrag informiert und ggf. in das Gesamtplanverfahren einbezogen werden?
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Information darüber, ob der zuständige Träger der Jugendhilfe über den Antrag informiert und ggf. in das Gesamtplanverfahren einbezogen werden darf.

Hilfetext

Eingabe: Sofern Sie zustimmen, wird der zuständige Träger der Jugendhilfe durch den Träger der Eingliederungshilfe über den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe informiert und außerdem in das Gesamtplanverfahren einbezogen werden, sofern dies für die Feststellung der Leistungen der Eingliederungshilfe erforderlich ist.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden