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Abfrage Freigabe der Informationsweitergabe und Einbeziehung der Pflegekasse (Eingliederungshilfe)

F03012706 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §117 (3) des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Darf die zuständige Pflegekasse über den Antrag auf Eingliederungshilfe informiert und im weiteren Verlauf einbezogen werden?
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Antwort auf die Frage, ob die zuständige Pflegekasse über den Antrag auf Eingliederungshilfe informiert und im weiteren Verlauf einbezogen werden darf.

Hilfetext

Eingabe: Sofern die zuständige Pflegekasse für die Feststellung der Leistungen der Eingliederungshilfe erforderlich ist, wird die Pflegekasse durch den Träger der Eingliederungshilfe informiert und in das Gesamtplanverfahren einbezogen. Hierfür wird die Zustimmung von Ihnen/der betroffenen Person benötigt.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden