Art des Vermögensgegenstandes
F03012560• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§139 und 140 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie hier einzeln die verschiedenen Vermögensgegenstände/-werte an (z.B. Bargeld, Guthaben auf Konten, Wertpapierbestände, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, Hausgrundstücke, Wohnungseigentum, Mieteigentum, sonstiger Grundbesitz, Autos, Schmuckstücke, Gemälde, Antiquitäten, etc.)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden