Nachweis eines ärztlichen Zeugnisses
F03011102• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie das ärztliche Zeugnis bei.
Ausgabe: Dieses Feld enthält das ärztliche Zeugnis.
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden