Art des Vermögens
F03010958• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§61, 66a und 90 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Formularangaben
Eingabe: Zum Vermögen gehören zum Beispiel Bargeld, Autos, Guthaben auf Kontos, Schmuckstücke, Gemälde, Antiquitäten, Eigentumswohnungen oder ein Haus.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden