Auswahl der betroffenen Person
F03010553• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), §§ 11, 13 und § 15 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), § 2 Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Neunten und des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB IX/XII)
Formularangaben
Eingabe: Wählen Sie aus, für wen Sie den Antrag stellen.
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Auswahl der betroffenen Person.
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Auswahl der betroffenen Person.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden