Titel
F03009968• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Ein Titel wird häufig im Zusammenhang mit Namen verwendet, ist aber kein orginärer Bestandteil des Namens. Im Unterschied dazu gehören Adelstitel zum Familiennamen und sind daher in diesem Verständnis kein Titel. Zu den Titeln zählen beispielsweise akademische Grade, Dienst- und Amtsbezeichnungen oder militärische Ränge.
Handlungsgrundlage
- PAuswG vom 21.6.2019, §5, Abs. 2 (dort als Doktorgrad); BSI TR-03123, Version 1.5.1; XÖV-Kernkoponente.NameNatuerlichePerson.titel
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie Ihren (dem Familiennamen vorangestellten Titel), wie
z. B. akademische Grade, Dienst- und Amtsbezeichnungen oder militärische Ränge an. Dem Familiennamen nachgestellte Titel (wie MSc oder BSc) bitte unter Namenssuffix angeben.
Technische Beschreibung
Ein Titel wird häufig im Zusammenhang mit Namen verwendet, ist aber kein orginärer Bestandteil des Namens. Im Unterschied dazu gehören Adelstitel zum Familiennamen und sind daher in diesem Verständnis kein Titel. Zu den Titeln zählen beispielsweise akademische Grade, Dienst- und Amtsbezeichnungen oder militärische Ränge.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden