oberirdische Gewässer
F03008870• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 38 des Niedersächsischen Wassergesetzes
Formularangaben
Bei oberirdischen Gewässern: Handelt es sich um Gewässer 1.Ordnung gemäß § 38 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden