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Name / Firma des gesetzlichen Vertreters

F03006533 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Offizieller Name einer juristischen Person. Entspricht bei registrierten juristischen Personen dem im Register eingetragenen Namen.

Handlungsgrundlage


  • keine Angabe

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Name / Firma des gesetzlichen Vertreters

Hilfetext

Eingabe: Es muss bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (in letzter Stufe) mindestens eine natürliche Person als gesetzlicher Vertreter angegeben werden. Die angegebene natürliche Person und die antragstellende Person müssen übereinstimmen.
Ausgabe: Dieses Feld enthält den im Register eingetragenen Namen der Organisation.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


-

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden