Name / Firma des gesetzlichen Vertreters
F03006533• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Offizieller Name einer juristischen Person. Entspricht bei registrierten juristischen Personen dem im Register eingetragenen Namen.
Handlungsgrundlage
- keine Angabe
Formularangaben
Eingabe: Es muss bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (in letzter Stufe) mindestens eine natürliche Person als gesetzlicher Vertreter angegeben werden. Die angegebene natürliche Person und die antragstellende Person müssen übereinstimmen.
Ausgabe: Dieses Feld enthält den im Register eingetragenen Namen der Organisation.
Ausgabe: Dieses Feld enthält den im Register eingetragenen Namen der Organisation.
Technische Beschreibung
-
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden