Nachweis Herkunftsstaaten Steuerberater nicht reglementiert
F03001004• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- keine Angabe
Formularangaben
Bei Herkunftsstaaten, in denen der Beruf des Steuerberaters nicht reglementiert ist: • Nachweis, dass der Beruf des Steuerberaters vollzeitlich zwei Jahre in den vorhergehenden zehn Jahren in dem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder in der Schweiz ausgeübt wurde. Die Pflicht zum Nachweis der zweijährigen Berufserfahrung entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis den Abschluss einer reglementierten Ausbildung im Sinne des Artikels 13 Abs. 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2005/36/EG bestätigt. • Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates, dass auf die Ausübung des Berufs des Steuerberaters vorbereitet wurde
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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