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Nachweis Herkunftsstaaten Steuerberater nicht reglementiert

F03001004 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • keine Angabe

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bei Herkunftsstaaten, in denen der Beruf des Steuerberaters nicht reglementiert ist: • Nachweis, dass der Beruf des Steuerberaters vollzeitlich zwei Jahre in den vorhergehenden zehn Jahren in dem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder in der Schweiz ausgeübt wurde. Die Pflicht zum Nachweis der zweijährigen Berufserfahrung entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis den Abschluss einer reglementierten Ausbildung im Sinne des Artikels 13 Abs. 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2005/36/EG bestätigt. • Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates, dass auf die Ausübung des Berufs des Steuerberaters vorbereitet wurde

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

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Datentyp

file

Präzisierung

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Technische Beschreibung


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Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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