Merkzeichen RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
F03000266• Version 1.0•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Merkzeichen wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Ihnen zur Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags führt.
Handlungsgrundlage
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 - 3 des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages , § 3 Abs. 1 Nr. 5 SchwbAwV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden