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Geltungszeitpunkt (rückwirkend)

F03000172 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Gibt das Datum an, ab welchem der Antrag rückwirkend gelten soll.

Handlungsgrundlage


  • § 152 Abs. 1 S. 2 SGB IX

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bitte geben Sie das Datum an, ab dem die Feststellung rückwirkend gelten soll

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

date

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden