Aktenzeichen
F03000021• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Ein Aktenzeichen (Abk. Az.) dient der signaturmäßigen Kennzeichnung von Akten (unabhängig vom Medium).
Handlungsgrundlage
- keine Angabe
Formularangaben
Technische Beschreibung
Ein Aktenzeichen (Abk. Az.) dient der signaturmäßigen Kennzeichnung von Akten (unabhängig vom Medium).
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden