Nachweis fehlende Fähigkeit (PAuswG)
F00003323• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1 (3) PAuswG v. 18.06.2009
Formularangaben
Eingabe: Womit können Sie die dauerhaft fehlende Fähigkeit, dass sich die betreute Person in der Öffentlichkeit alleine bewegen kann, belegen?
Ausgabe: Beleg für die dauerhaft fehlende Fähigkeit, dass sich die betreute Person in der Öffentlichkeit alleine bewegen kann.
Ausgabe: Beleg für die dauerhaft fehlende Fähigkeit, dass sich die betreute Person in der Öffentlichkeit alleine bewegen kann.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Erstentwurf