Nachweis psychische Leistungsvoraussetzungen für Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E
F00003286• Version 1.0•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 21 (3) S. 1 Nr. 4, 11 (9) FeV; Anlage 5 Nr. 2 und 3 FeV
Formularangaben
Nachweis psychische Leistungsvoraussetzungen für Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E
Eingabe: Wenn Sie sich um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E bewerben, werden zusätzlich auch die speziellen psychischen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Dafür müssen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit innerhalb eines psychologischen Testverfahrens erfüllt sein. Fügen Sie als Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen ein betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung bei. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachlich freigegebene Version