Hinweise Hilfe zum Lebensunterhalt
F00003094• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 6 (1c), (1e) i.V.m. §§ 67 - 78 SGB X; § 67b (1) SGB X; §§ 60 (1), 66 SGB I
Formularangaben
Um sachgerecht über Ihren Antrag auf Grundsicherung entscheiden zu können, werden von Ihnen Informationen und Unterlagen über Sie und zum Teil auch Ihre Haushaltsangehörigen benötigt. Sie werden deshalb gebeten, den Antrag sorgfältig auszufüllen. Bitte kreuzen Sie Zutreffendes an.
Die Datenerhebung im Zusammenhang mit dem Antrag erfolgt nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den Paragrafen 67 bis 78 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X). Die weitere Datenverarbeitung erfolgt nach Paragraf 67b Absatz 1 SGB X. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die datenerhebende Stelle.
Bitte beachten Sie die Erläuterungen und vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben. Die Richtigkeit der Angaben ist durch Unterschrift der jeweiligen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung auf der letzten Seite zu bestätigen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Test