Angabe Wohnverhältnisse
F00003058• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 35 i.V.m. 90/91, 27b, 27c (4), 35 (4), 118 (1) Nr. 5, 35 (5) i.V.m. 42a (2) S. 1 Nr. 2 und S. 3 i.V.m. 42a (5) und (6), 35 (5) i.V.m. 42a (2) S.1 Nr. 3 i.V.m. 42a (7) SGB XII; § 39 Nr. 2 SGB XII i.V.m. § 99 (1) - (3) SGB IX
Formularangaben
Eingabe: Soweit Haus- oder Wohnungseigentum selbst bewohnt werden, ist eine Aufstellung über die Kosten und Belastungen nachzuweisen. Ein derzeitiger oder demnächst anstehender Aufenthalt in einer stationären Unterkunft kann zum Beispiel durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Test